Geschrieben von: Anton Barz
Kategorie: Service
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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der www.teddybear.at, 1190 Wien

 

  1. Anmeldung (Anbot)

Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Messebedingungen sind unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung werden vom Aussteller die Messebedingungen vollinhaltlich anerkannt. Die Messebedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge zB Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messeausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser, Tische und sonstigen Einrichtungen. Die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme einer Ausstellung eines Interessenten kann mittels Anmeldeformular oder mittels Online Anmeldung unter www.teddybear.at und/oder Unterseiten erfolgen!

  1. Standmiete

Mit dem Eingang (Post, Fax, E-mail, usw.) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder begonnene Quadratmeter wird voll verrechnet. Sämtliche Mietpreise sind Endpreise! Es wird KEINE MWst verrechnet! Es können Rechtsgeschäftsgebühren, Ankündigungsabgabe, Werbeabgabe verrechnet werden.

  1. Zulassung und Platzzuteilung

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Anbot anzunehmen. Über die Zulassung von Ausstellern (Annahme des Anbotes) einschließlich der Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Er behält sich vor, Anmeldungen (Anbote) auf Zulassung zur Ausstellung ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Die Platzzuteilung erfolgt allein durch den Veranstalter im Interesse der Messe. Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso die Platzzuteilung, die gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen kann. Inländische und ausländische Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema entsprechen, können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können für die von ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Die Angabe der Ausstellungsgüter laut Warenverzeichnis ist Voraussetzung der Behandlung (Bearbeitung) der Anmeldung. Andere, als die im Warenverzeichnis angeführten Produkte, dürfen nicht ausgestellt werden. Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messestandes ist ausgeschlossen. Die Verletzung dieser Verpflichtungen zieht Schadenersatz nach sich. Aus der Annahme des Anbotes (aus der Zulassung des Ausstellers zur Messe) kann ein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einer weiteren Messe (Annahme eines anderen Anbotes zu einer Messe) nicht abgeleitet werden. Im Interesse der Veranstaltung (Messe) ist der Veranstalter berechtigt, abweichend von der Zulassungsbestätigung und Platzzuteilung (Annahme des Anbotes) einen Platz in einer anderen Lage anzuweisen, die Größe des Platzes abzuändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen oder sonstige bauliche Änderungen vorzunehmen. Verringert sich hierbei die Standmiete, so wird der Unterschiedsbetrag an den Aussteller nach Wahl des Veranstalters gutgeschrieben oder rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, sind ausgeschlossen. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über einen bereits zugewiesenen Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur der Anspruch auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Standmiete zu.

  1. Zurückziehung der Anmeldung

Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 8 Wochen vor Messebeginn 50 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100% der vereinbarten Standmiete jeweils zuzüglich Abgaben und sonstiger Nebenkosten. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mässigungsrecht aus welchen Gründen immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die Stornogebühren auch zu bezahlen sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Messestand an einen Dritten zu vermieten bzw. zu verkaufen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt.

  1. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen

Mit der Zulassung (Annahme des Anbotes) erhält der Aussteller eine Rechnung, die spätestens bis zum Zahlungsziel (ersichtlich in den Anmeldeinformationen) vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Die termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstage beim Veranstalter eingelangt, steht es diesem ohne weitere Ankündigung frei, über den zugewiesenen Stand frei zu verfügen. In diesem Fall kommt der Punkt 4. dieser Messebedingungen sinngemäß zur Anwendung. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12% Zinsen p.A. ab Fälligkeit sowie € 10. je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.

5aa. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen Online Shop Waren und downloadbare Artikel B2C

Die offene Rechnung ist bis zum ausgewiesenen Zahlungsziel zu bezahlen. Nach Eingang des offenen Zahlungsbetrags auf unser Konto, wird die Ware innerhalb von 48 Stunden (wenn auf Lager) versandt! Bei Terminlieferungen (zum Beispiel limitierte Editionen wird der Artikel sofort nach Einlangen in unserem Lager, an Sie versandt! Downloadbare Artikel werden innerhalb von 48 Stunden freigeschalten!

5a. Steuern, Gebühren und Abgaben

Sämtliche Gebühren und Abgaben, insbesondere Ankündigungs- und die Anzeigenabgabe gehen zu Lasten des

Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Endpreise, ausgenommen Gebühren und Abgaben. Es wird keine MWst verrechnet!

5b. Anmeldegebühr, Online-Basispakete, Kosten

Die Anmeldegebühr und Online-Basispakete beinhalten ein Kontingent - je nach Veranstaltung - an Ausstellerausweis(en). Darin inkludiert ist eine etwaige Eintragung in den Vs-Katalog (je nach Veranstaltung – siehe dazu die Ausstellungsinformationen) .

  1. Widerruf der Platzzuteilung

Der Veranstalter ist berechtigt, die erfolgte Platzzuteilung (Messezulassung, Annahme des Anbotes) zu widerrufen wenn:

  1. Der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt, oder
  2. in der Zwischenzeit ein Insolvenzverfahren, ein außergerichtliches Ausgleichsverfahren oder eine Liquidation gegen den Aussteller erfolgt oder bevorsteht, oder
  3. noch offenstehende Forderungen aus vorangegangen Messen vorliegen, oder
  4. die Exponate dem Messethema nicht oder nicht mehr entsprechen.

In diesen Fällen kommt der Punkt 4. sinngemäß zur Anwendung. Es reicht aus, dass einer der Punkte wie oben vorliegt.

  1. Höhere Gewalt, wichtige Gründe

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu verständigen.

  1. Verkaufsregelung

Auf Fachmessen (Gewerbe zu Gewerbe) ist der Verkauf und/oder die Auslieferung von Waren welcher Art auch immer, auch von Mustern, untersagt. Dem Aussteller ist es gestattet, auf Publikumsmessen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen direkt zu verkaufen und die Waren dem Käufer sofort auszufolgen. Der Aussteller verpflichtet sich hiermit, den Verkauf nicht in marktschreierischer Weise durchzuführen. Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung, den Direktverkauf und die Direktbelieferung einzustellen, zu schließen.

  1. Ausstellerausweise, Ausstellerparkkarten

Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal  Ausstellerausweis(e) (Stückzahl siehe Anmeldeinformationen) gemäß Standbestätigung. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise können gegen Entgelt bezogen werden.

Seitens des Veranstalters werden keine Parkkarten etc. ausgegeben. Jeder Aussteller kann eine etwaige Ladezone vor dem Veranstaltungslokal nützen, muss jedoch die ortsüblichen Regelungen einhalten! Strafen durch Polizei oder Privatpersonen werden durch den Veranstalter NICHT bezahlt bzw. rückvergütet.

  1. Aufbau, Abbau und Gestaltung der Stände

Die Ausstellungsplätze verstehen sich ohne Kojenwände und ohne Einrichtung. Die Standaufbauten der Aussteller dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Höhere Standaufbauten sind nur nach Vorlage von Bauplänen und schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der IG TEDDYBÄR einzureichen. Für eine zweigeschossige Standbauweise wird ein Aufschlag von 50% auf die Platzgebühr pro qm überbauter Fläche berechnet. Glasaufbauten sind NICHT gestattet.

Sicherheitsglas ist von dieser Regel ausgenommen (Achtung eine Zertifizierung muss in Kopie 4 Wochen vor Veranstaltung an den IG TEDDYBÄR zugesandt werden!) Erfolgt der Standbau durch den Veranstalter, ist auf PVC-beschichteten Wänden das Nageln, Bohren und Kleben untersagt. Generell darf auf Wänden keine Beklebung, Nagelung, Bohrung stattfinden! Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt.

Die Auf- und Abbauzeiten lt. Informationsleitfaden für Aussteller sind genauestens einzuhalten. Der Beginn des Aufbaues der Standeinrichtung muß spätestens 3h vor Messebeginn erfolgen, ausgenommen die Ausstellerinformationen weisen andere Zeiten aus. Ist die gemietete Fläche und/oder Tisch bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete zu bezahlen sind. Die Aufbauarbeiten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Eine Überschreitung der Auf-/ Abbauzeit ist ausgeschlossen. Für den Fall der Überschreitung der Auf-/ Abbauzeit werden Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Der durch den Aussteller entsatnde Müll muss vom Aussteller mitgenommen werden. Sollte der Aussteller den Müll nicht entsorgen, wird durch den Veranstalter der Müll entsorgt und dem Aussteller verrechnet. Die/Der Ausstellungsfläche/Ausstellungstisch ist nach Abbau des Aussteller an den Veranstalter zu übergeben.

 

 

  1. Technische Standeinrichtung

Strom-, Wasser-, und sonstige technische Anschlüsse sind gegen Entrichtung von Anschluß- und Nutzungsgebühren möglich. Sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Installationen müssen den ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden.

11a. Ausstellen von Maschinen

Ausgestellte Maschinen müssen mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein und der Maschinensicherheitsverordnung – MSV (306) entsprechen. Bei Maschinen, Sicherheitsbauteilen oder Teilen davon, die nicht der MSV entsprechen, muß durch ein sichtbares Schild deutlich darauf hingewiesen werden.

  1. Haftung und Schadenersatz

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller eingebrachten bzw. zurückgelassenen Austellungsgüter und Standausrüstungsgegenstände. Der Veranstalter ist zum Abschluß irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die von Ausstellern, ihren Angestellten oder Beauftragten auf dem Ausstellungsgelände abgestellten Fahrzeuge. Die Aussteller haften ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch ihre Ausstellungsgegenstände und Einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Veranstaltungsöffnungszeiten (insbesondere nachts) vom Stand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter nimmt für den Aussteller KEINE Sendungen in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für unrichtige oder verspätete Zustellung. Der Messespediteur lagert auf Kosten und Risiko des Ausstellers Ausstellungs- und Verpackungsgut ein. Das Übernachten in den Hallen etc. und im Freigelände ist verboten. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens- ,Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Schäden, die durch den Veranstalter oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzungen zu beweisen. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen Veranstaltungskatalog und/oder anderen Veranstaltungsdrucksorten wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung, etc.).

12a. Messeversicherung

Die Standmiete enthält keine Versicherung für die in den Messestand eingebrachten Gegenstände, den Messestand und alle sonstigen Messeausrüstungsgegenstände. Wird mit dem Veranstalter oder einem Versicherungsunternehmen eine Versicherung abgeschlossen, gelten die anläßlich des Versicherungsabschlusses gesondert schriftlich getroffenen Bedingungen.

  1. Werbemittel vom Veranstalter

Der Veranstalter stellt auf Anforderung den Ausstellern Werbemittel zu den angegebenen Bedingungen und Konditionen (Preisen) zur Verfügung. Damit wird dem Aussteller die Möglichkeit gegeben, seine Kunden auf die Beteiligung an der Veranstaltung aufmerksam zu machen und zum Besuch einzuladen (Klebemarken, Einladungskarten; Plakate, Flyer).

  1. Werbung des Ausstellers am Veranstaltungsort

Transparente, Firmenschilder, Werbeaufschriften und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb des Ausstellungsstandes nicht angebracht oder verteilt werden, dürfen nicht in die Gänge hineinragen und die Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Die Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Standes, insbesondere auf den Parkplätzen, ist nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte Verrechnung erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Ausstellern ist der Veranstalter berechtigt, den Stand sofort zu schließen, wobei in diesem Fall eine Herabsetzung der Standmiete und der sonstiger Kosten ausgeschlossen ist.

  1. Sonderveranstaltung-Vorführung

Alle Arten von Sonderveranstaltungen und Vorführungen auf den Ständen bzw. im Messegelände bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die auf sonstige störende Art den ordentlichen Messeablauf beeinträchtigen.

Es dürfen KEINE Audio bzw. Audiovisuelle Stücke vor- während und nach der Veranstaltung im Veranstaltungsgelände abgespielt werden. Durch das nicht einhalten des Ausstellers wird der  Veranstalter schad- und klaglos gehalten! Etwaige Strafen, Abgaben und Gebühren (AKM, GEMA, etc. muss der Aussteller der sich nicht an diese Vereinbarung hält bezahlt werden!

  1. Filmen und Fotografieren

Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Messegelände zu fotografieren und zu filmen und für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerblichen Schutzrechten, insbesonders dem Urheberrecht und dem gesetzgebenden Unlauteren Wettbewerb (UWG). Dem Aussteller ist es außerhalb seines eigenen Standes nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren anzufertigen oder anfertigen zu lassen ausgenommen der jeweils andere Aussteller gibt dem Fotogarfierenden die Erlaubnis dazu! Fotos von Wettbewerbsgegenständen (Puppen, Teddys, Miniaturen, Modellbau, etc.) ist nicht gestattet!.

  1. Reinigung

Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers übernehmen vom Veranstalter zugelassene Reinigungsinstitute die Standreinigung. Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. auf die Seite legt, werden auf Kosten des Ausstellers entfernt. Die Entsorgung vom Sondermüll muß vom Aussteller selbst veranlaßt werden.

  1. Transport und Parken

Das Befahren der Messehallen mit Kraftfahrzeugen welcher Art auch immer ist grundsätzlich verboten. Ab Aufbauende sind alle Fahrzeuge von den Eingängen, Auffahrten, Feuerwehrzonen und Presseparkplätzen uneingeschränkt zu entfernen. Während der Messe dürfen LKW über 3,5 t auf den Parkplätzen nicht abgestellt werden. Jedes Zuwiderhandeln zieht den Besitzstörungsfall nach sich und steht es dem Veranstalter frei, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen.

  1. Standbewachung

Die Aussteller haben keinen Rechtsanspruch darauf, daß eine gesonderte Standbewachung durchgeführt! Sollte eine Bewachung des Standes notwendig sein, dann muss diese auf Kosten des Ausstellers selbst organisiert werden!

  1. Pfandrecht

Hinsichtlich sämtlicher offener Forderungen des Veranstalters gegen den Aussteller hat der Veranstalter ein vertragliches und gesetzliches Pfandrecht an die vom Aussteller in den Messestand eingebrachten Gegenstände und an den Messestand samt Ausrüstungsgegenständen. Zur Ausübung dieses Pfandrechtes bedarf es nicht der Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Im Falle der Inanspruchnahme dieses Pfandrechtes werden die in den Messestand eingebrachten Gegenstände und der Messestand samt Ausrüstungsgegenstände ohne Vorankündigung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Messestand weggebracht und eingelagert. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Gegenstände zu marktüblichen Preisen (Konditionen) zu verkaufen und den Erlös auf die offenen Forderungen anzurechnen.

  1. Verletzung der Messebedingungen, Gesetzesverletzung

Die Messebedingungen und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten. Einzuhalten sind auch alle Brandschutz- und veranstaltungsbehördlichen Vorschriften. Die Nichtbeachtung und/oder Verstöße gegen die Messebedingungen, die vertraglichen Vereinbarungen und die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen berechtigen den Veranstalter, den zugewiesenen Messestand sofort auf Kosten des Ausstellers zu schließen und die Räumung ohne Gerichtsverfahren durchzuführen. Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten ist vom Aussteller, dessen Personal und Beauftragten unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für den zum Messegelände gehörigen Parkplatz.

  1. Datenschutz (Zustimmungserklärung gemäß Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz)

Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz:

Der Aussteller stimmt der Verwendung der von ihm im Anmeldeformular bekannt gegebenen Daten („Ausstellerdaten“) jeweils zu Zwecken des Marketings für Veranstaltungen dieser drei Unternehmen zu. Die Ausstellerdaten dürfen auch an die über den Link www.teddybear.at und andere Webseiten der IG TEDDYBÄR  Kunst und Kultur, 1190 Wien, abrufbaren Medien und Partnervereinen des Veranstalters für Zwecke im Zusammenhang mit der Messe übermittelt werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten.

Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz:

Der Aussteller ist - gegen jederzeitigen Widerruf - damit einverstanden, in Zukunft von IG TEDDYBÄR Kunst und Kultur 1190 Wien Informationen per E-Mail und Post zu erhalten.

  1. Schriftlichkeit, Gewohnheitsrecht

Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller Rechte welcher Art auch immer nicht ableiten.

  1. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Die Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst. Weitere Bestandteile der Messebedingungen sind:

Anmelde-/Bestellformular, Buchungsformular von Seminaren und Vorträgen, Eintragung in das Warenverzeichnis, die

Bedingungen der Beilage „Ihre Eintragung in das Ausstellerverzeichnis“.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden des Onlineshops B2C bei Kauf von physischen und downloadbaren Waren www.teddybear.at/shop

Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat unter folgendem Link eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

  1. GELTUNGSBEREICH
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2C gelten für den Verkauf, die Versteigerung , die Lieferung von Waren durch IG Teddybär - Kunst und Kultur, 1190 Wien (im Folgenden "IG Teddybär" genannt) mit dem Sitz und der Adresse in 1190 Wien, Obkirchergasse 16/13/3.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von IG TEDDYBÄR jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden aktuellen Fassung.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, IG TEDDYBÄR hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich oder per E-Mail zugestimmt.
  5. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
  6. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Anbot dar. Die Annahme des Angebots des Kunden durch IG TEDDYBÄR erfolgt durch faktische Lieferung der bestellten Ware. IG TEDDYBÄR ist berechtigt, eine Bestellung auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  7. PREISE UND VERSANDKOSTEN
  8. Die angebotenen Preise der Waren verstehen sich als Endpreise in Euro. Wir verrechnen keine Mehrwertsteuer. Die angebotenen Preise enthalten jedoch nicht allfällige Verpackungs- und Versandkosten.
  9. Bei Lieferungen außerhalb Österreichs können zusätzliche Zölle und/oder Abgaben anfallen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben und allfälliger Verbrauchssteuern, die zu einer Änderung der angebotenen Endpreise führen können. Derartige Zölle und/oder Abgaben sind in der jeweiligen gesetzlichen Höhe vom Käufer zu tragen. Lieferungen außerhalb Österreichs können dann erfolgen, wenn der Lieferung keine gesetzlichen oder unverhältnismäßige logistischen Hindernisse entgegenstehen.
  10. Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. angegebenen Preise sind - soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist - stets unverbindlich. Für Nachbestellungen sind die Preise ebenfalls unverbindlich. Es kann sein, dass Preise in Prospekten, Flugblättern, etc. sich von den Preisen im ONLINE SHOP unterscheiden
  11. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Preisangabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Abgabe einer Bestellung durch den Käufer verändern, so ist der IG TEDDYBÄR berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die verbindlichen Preise werden im Internet-Onlineshop nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt, und bei einer per Post, Telefon, Fax oder E-Mail abgegebenen Bestellung in der von IG TEDDYBÄR schriftlich (per E-Mail) abgegebenen Bestellbestätigung ausgewiesen.
  12. Alle durch den Versand entstehenden Kosten trägt der Käufer. Die Kosten der Zustellung werden bei Bestellung im Internet-Onlineshop nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt, und bei einer per Post, Telefon, Fax oder E-Mail abgegebenen Bestellung in der von IG TEDDYBÄR schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) abgegebenen Bestellbestätigung ausgewiesen.
  13. Für Versteigerungen im Rahmen von Online-Auktionen kommen die Punkte 2.1 bis 2.7 nicht zur Anwendung; diesbezüglich wird auf die in Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen verwiesen.
  14. Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Zusteller sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.
  15. ZAHLUNG UND ANZAHLUNGEN
  16. Der Kaufpreis ist sofort nach Bestellung und deren Bestätigung per email auf das IG Teddybär Konto zu in voller Höhe OHNE Abzug fällig.
  17. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers!
    Der IG TEDDYBÄR behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.
  18. Barzahlungen sind nicht erwünscht! Alle Zahlungen haben nach Bestellbestätigung innerhalb von 5 Werktagen auf das Konto des IG TEDDYBÄRS zu erfolgen.
  19. Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann IG TEDDYBÄR:
    1. die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
    2. eine dem Verzug des Kunden entsprechende, angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
    3. Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank, mindestens 10% pro Jahr, und
    4. bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie Kosten
    5. seitens IG TEDDYBÄR anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
  20. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum.
  21. Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen, Pre-Sales, Raritäten, Gewinnspiele jeder Art oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar.
  22. GEFAHRENÜBERGANG
  23. Bei Selbstabholung der Ware (zum Beispiel auch bei Messen und Ausstellungen) durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an Ort und Stelle auf den Käufer über.
  24. Bei Zustellung bestimmt IG TEDDYBÄR – mangels besonderer Weisung durch den Käufer – als Beauftragte des Käufers Transportart und Transportweg. Bei Zustellung gehen Nutzung und Gefahr auf den Käufer mit der Übergabe der Ware von IG TEDDYBÄR an den Transporteur über. Die Zustellung erfolgt somit auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Eindeckung der Lieferung durch eine Transportversicherung über einen Warenwert von EUR 200,00 hinaus erfolgt nur über ausdrückliche Weisung des Käufers und auf dessen Kosten.
  25. Bei Zustellung bestimmt IG TEDDYBÄR – mangels besonderer Weisung durch den Käufer – als Beauftragte des Käufers Transportart und Transportweg. Bei Zustellung gehen Nutzung und Gefahr auf den Käufer, sofern er ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, über, sobald die Ware an diesen oder an einen von diesem bestimmten, vom Transporteur verschiedenen Dritten, abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne eine von IG TEDDYBÄR vorgeschlagenen Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung der Ware an den Transporteur über.
  26. RÜCKGABE DER WARE UND RÜCKTRITTSRECHT
  27. IG TEDDYBÄR ist bis auf Widerruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Bestellwaren, Ausstellungsartikel, Fundgrubenartikel, Restposten und Teilmengen aus Verpackungseinheiten, Teilmengen aus Sets und Waren aus Versteigerungen (Auktionen), sowie Produkte die im Auftrag (Bestellung) des Käufers erzeugt werden, wie zum Beispiel „limitierte Editionen“, gebrandete Artikel, T-Shirts, usw .
  28. Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, E-Mail oder über den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 11 FAGG und in Abweichung von Punkt 5.1 innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Die Widerrufsfrist beginnt mit Zustellung der Widerufsbelehrung und dem Widerruf-Formular. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen zur Berechnung der Frist mit. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des ausgefüllten Widerrufsformular.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie gegenüber IG Teddybär - Kunst und Kultur, 1190 Wien, Obkirchergasse 16/13/3 email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  29. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat IG TEDDYBÄR von Ihnen erhaltene Zahlungen, OHNE Versandkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von IG TEDDYBÄR angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei IG TEDDYBÄR eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet IG TEDDYBÄR dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. IG TEDDYBÄR kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren bei IG TEDDYBÄR eingelangt sind oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie IG TEDDYBÄR über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an IG TEDDYBÄR, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten sowie die Gefahr der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

  30. Für Bestellungen per Post, Telefon, Telefax, E-Mail oder über den Internet-Onlineshop von Verbrauchern im Rahmen des Subskriptions- / Pre-Sale-Angebot von IG TEDDYBÄR gemäß Punkt 10.1 besteht nach Punkt 10.4 kein Widerrufsrecht.
  31. Für den Verkauf von Waren durch die IG TEDDYBÄR im Rahmen der "IG TEDDYBÄR Expresslieferung" besteht gemäß Punkt 8. der Bedingungen "Expresslieferung" kein Widerrufsrecht.
  32. BESTELLUNGEN, LIEFERFRIST, LIEFERHINDERNISSE, RÜCKTRITT VOM VERTRAG
  33. IG TEDDYBÄR nimmt Aufträge per Telefon oder E-Mail in der Zentrale (Montag bis Mittwoch 10.00 Uhr - 14.00 Uhr) oder einer der Veranstaltungen oder über den Internet-Onlineshop entgegen. Die Bestellzeiten können von IG TEDDYBÄR entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen bzw im Internet-Onlineshop von Zeit zu Zeit geändert werden. Sofern Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin und den genauen Lieferort zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware am angegebenen Lieferort sicherzustellen. IG TEDDYBÄR übermittelt dem Kunden eine schriftliche (einschließlich per Fax oder per E-Mail) Bestellbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten.
  34. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist IG TEDDYBÄR berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie z.B. frustrierte Transportkosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn IG TEDDYBÄR ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.
  35. Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. IG TEDDYBÄR behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von IG TEDDYBÄR nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht zu dem vorgesehenen Liefertermin. Zu den von IG TEDDYBÄR nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von IG TEDDYBÄR, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von IG TEDDYBÄR), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. IG TEDDYBÄR wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Käufer von IG TEDDYBÄR ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch IG TEDDYBÄR im Sinne des Kaufvertrages vor.
  36. Kann IG TEDDYBÄR dem Käufer keinen neuen Liefertermin gemäß Punkt 6.3 anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in Punkt 6.3 genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch IG TEDDYBÄR nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist IG TEDDYBÄR berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  37. Bei teilbaren Leistungen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von Punkt 6.3) nachgeliefert werden können, ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
  38. Erklärt der Käufer ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen ("Storno"), und stimmt IG TEDDYBÄR dem schriftlich (ein-schließlich per Fax oder per E-Mail) zu, so hat IG TEDDYBÄR bei Lagerware Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierter Schadenersatz ("Stornogebühr"). Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen. Davon abweichend bleiben für Verbraucher die gesetzlichen Rücktrittsrechte ohne Stornogebühr gemäß §§ 5e – 5h Konsumentenschutzgesetz (siehe auch Punkt 5.2) aufrecht.
  39. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform (einschließlich per Fax oder per E-Mail). IG TEDDYBÄR behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch IG TEDDYBÄR (einschließlich per Fax oder per E-Mail) wirksam werden.
  40. Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die im Internet genannten Bedingungen.
  41. GEWÄHRLEISTUNG
  42. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten von IG TEDDYBÄR sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) erfolgen.
  43. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel IG TEDDYBÄR unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.
  44. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
  45. IG TEDDYBÄR erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.
  46. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt an Steller der Punkte 7.1. bis 7.4., dass der Kunde im Falle eines Mangels nach seiner Wahl und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen Verbesserung, Austausch der Sache, angemessene Preisminderung oder Wandlung begehren kann.
  47. Geschmackliche Gründe, handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design sowie altersgemäße Veränderungen von Geschmack, Farbe und Verpackung stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
  48. IG TEDDYBÄR haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.
  49. Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
  50. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4.
  51. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Punkte 7.6 bis 7.8 nicht.
  52. HAFTUNG FÜR SCHADENERSATZ
  53. IG TEDDYBÄR haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.
  54. Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur beweisen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstiger Folgeschäden ausgeschlossen. Weiters ist ihnen gegenüber die Haftung mit 10% des Kaufpreises begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgeschlossen.
  55. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.1 nicht.
  56. ABHOLUNG, ANNAHMEVERZUG DES KÄUFERS
  57. Bei IG TEDDYBÄR bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.
  58. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat IG TEDDYBÄR das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.
  59. SUBSKRIPTIONEN & PRE-SALE
  60. IG TEDDYBÄR bietet von Zeit zu Zeit den Bezug von besonderen Teddybären etc. in Form von Subskriptionen bzw. Pre-Sales an. Mit einer Subskription oder einem Pre-Sale erwirbt der Besteller die Bezugsmöglichkeit für den im jeweiligen Angebot genannten Teddybären etc. mit einer Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Subskriptions- bzw. Pre-Sale-Angebot von IG TEDDYBÄR begründet keine Verpflichtung für IG TEDDYBÄR, den im jeweiligen Angebot genannten Teddybären etc. zu liefern. Die Bezugsmöglichkeit auf Teddybären besteht nur während des im Angebot genannten Zeitraums. Bei Überzeichnung eines Teddybär etc. behält sich IG TEDDYBÄR die Zuteilung auch geringerer Mengen vor.
  61. Die Ausliefertermine der Teddybären etc. sind von der Freigabe der Produzenten abhängig und können sich verschieben. Bei Ausfall der Lieferung erhält der Besteller die geleistete Anzahlung auf Teddybären etc. sofort zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Realersatz.
  62. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn der Besteller von IG TEDDYBÄR eine Auftragsbestätigung mit Anforderung des Zahlungsbetrages erhält. Bei Auslieferung der Bestellungen erhält der Besteller die Endabrechnung. Erhöhungen von gesetzlichen Steuern zwischen Bestellung und Auslieferung der Ware werden mit der Endabrechnung nachfakturiert. Die Anzahlung und der Endbetrag sind jeweils binnen 14 Tagen zu begleichen. Hinsichtlich der sonstigen Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.
  63. Das Rücktrittsrecht gemäß PUNKT 5.2 dieser AGB steht dem Verbraucher bei Verträgen über Teddybären etc. jedoch nicht zu, wenn der Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die Ware jedoch nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden kann und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die IG TEDDYBÄR keine Einfluss hat.
  64. Bei einer Bestellung außerhalb von Originalverpackungseinheiten besteht kein Anspruch auf die Originalverpackung. Im Fall der Lieferung kleiner Einheiten durch Produzenten behält sich IG TEDDYBÄR vor, die bestellte Ware in kleineren Einheiten zu liefern.
  65. Adressänderungen des Bestellers müssen selbständig an IG TEDDYBÄR gemeldet werden. Sollte der Besteller die Adressänderung nicht bzw. nicht zeitgerecht vor Auslieferung der Produkte bekannt geben, behält sich IG TEDDYBÄR vor, allfällige daraus resultierende Kosten (wie beispielsweise erfolgloser Zustellversuch, Verwahrung der Ware und dergleichen) in Rechnung zu stellen.

 11 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  1. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw die restlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unverändert bestehen.
  2. Erfüllungsort ist sowohl für IG TEDDYBÄR als auch den Käufer die Geschäftsanschrift von IG TEDDYBÄR.
  3. Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien 1190 ausschließlich zuständig.
  4. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.